Abfrage Kläranlagen: Bearbeitungsstand des Konzeptes zum P-Recycling
Die Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm oder Klärschlamverbrennungsasche ist für kommunale Kläranlagen ab 2029/32 durch die Klärschlammverordnung vorgeschrieben. Nach § 3a AbfKlärV ist bis 31.12.2023 ein entsprechendes Konzept zur Phosphor Rückgewinnung durch den Klärschlammerzeuger/Aufgabenträger bei der zuständigen Behörde einzureichen.



Diese Befragung dient der Abschätzung des aktuellen Bearbeitungsstandes in Deutschland, um Kommunen und Abwasserbehandlungsanlagenbetreiber zu unterstützen, einen deutschlandweiten Überblick zu erfassen und ggf. Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

Sobald die Umfrage abgeschlossen ist, werden die Ergebnisse auch an alle Teilnehmer versendet.

Die Dauer der Umfrage beträgt in etwa 10-15 Minuten.

Falls personenbezogene Daten eingetragen werden, erfolgt die Speicherung dieser getrennt von den Antworten auf die Fragen der Umfrage.


Sign in to Google to save your progress. Learn more
Email *
Seite 1 von 6
Next
Clear form
Never submit passwords through Google Forms.
This content is neither created nor endorsed by Google. Report Abuse - Terms of Service - Privacy Policy